§ 1 Vertragsabschluss
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträg-
liche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag
gilt als angenommen, wenn der Vermittler oder der Verkäufer
die Annahme der Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung
innerhalb von 4 Wochen bestätigt oder die Lieferung bzw.
die Rechnungserstellung ausgeführt hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Verkäufers.
§ 2 Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich, soweit nicht anders
vermerkt, inkl. der gültigen deutschen Mehrwertsteuer
(z.Zt. 19%), ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine
Änderung des Umsatz-
steuersatzes berechtigt - soweit gesetzlich zulässig
- beide Vertragsparteien zur entsprechenden Preisanpassung.
(siehe
auch § 7 )
§ 3 Zahlung
Die Zahlung hat in bar, per Überweisung (mindestens 3
Tage
vor Fahrzeugauslieferung) oder mit bankbestätigtem Scheck,
bei Bereitstellung des Fahrzeuges, nach Übersendung der
Rechnung
zu erfolgen. Bei einer Bankfinanzierung werden die Unterlagen
zur Auszahlung an die Bank weitergeleitet.
Andere Zahlungsvereinbarungen sind im Einzelfall schriftlich
festzulegen.
Anzahlungen von Käufern mit einem ständigen Wohnsitz
in Deutschland werden durch die Autohaus Klein GmbH nicht
gefordert.
§ 4 Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton,
sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers
/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird
und die Änderungen für den Käufer zumutbar
sind. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung
abweichen. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung
eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen einer Frist von weiteren 2 Wochen zu liefern.
Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer oder Vermittler
in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten, Schadensersatz wegen verspäteter
Lieferung ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt beim Verkäufer
oder dessen Lieferanten, eingetretene Betriebsstörungen,
z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten
Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt
eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von
mehr als 2 Monaten, kann auch der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung
(z.B. Exportstopp, Kontingentierung oder organisatorische
Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit
der Auslieferung, kann der Verkäufer oder Vermittler
sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer oder
Vermittler hat Lieferverzögerungen seitens des Importeurs
oder Hersteller gegenüber dem Besteller nicht zu vertreten
und kann bei Lieferverzug auch nach Auftragsbestätigung
an den Besteller vom Vertrag ohne weitere Ansprüche oder
Schadenersatzforderungen vom Besteller zurücktreten.
§ 5 Abnahme
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach
Mitteilung über die Bereitstellung oder Rechnung des
Fahrzeuges bei dem Verkäufer oder dem Vermittler zu erfolgen.
Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren
10 Tagen im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt die
vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall
ab dem 6. Tag der
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Bereitstellung EUR 15,00 pro
Tag Standgebühren verrechnet.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer
die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig
auch innerhalb der Nachfrist die Zahlung nicht leistet. Verlangt
der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15
% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Verkäufer oder Vermittler ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme
vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet
der Käufer für dabei am Fahrzeug entstehende Schäden.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, am Firmensitz
des Auslieferungshändlers.
§ 6 Garantie / Gewährleistung
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen
des Herstellers/Garantiegebers, die je nach
Modell bzw. Fabrikat unterschiedlich sein können. Sofern
sich
die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und die
Garantie-
bestimmungen des Herstellers unterscheiden oder widersprechen,
gelten vorrangig die jeweiligen Herstellerbestimmungen. Für
den
Fall der Geltendmachung von Garantieleistungen ist der Käufer
verpflichtet sich an eine, vom jeweiligen Hersteller anerkannte,
Vertragswerkstatt zu wenden. Bei Lagerfahrzeugen oder Tages-
zulassungen ist der Garantiebeginn nicht gleich dem Datum
der Zulassung auf den Käufer und ist bei Vertragsabschluss
beim Verkäufer oder Vermittler zu erfragen.
§ 7 Sonstiges
Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers
und dürfen nur mit dessen Genehmigung weiterverkauft
werden, unter gleichzeitiger Abtretung des Kaufpreisanspruches.
In diesem Fall ist der Eigentumsvorbehalt und die Zession
dem Erwerber anzuzeigen. Der Verkauf von Neufahrzeugen an
Wiederverkäufer
ist durch die Geschäftsleitung ausdrücklich schriftlich
zu bestätigen.
§ 8 Fernabsatzgesetz §312d BGB
Kommt der Kauf oder Vermittlungsvertrag ohne persönliche
Kontaktaufnahme, d.h. ausschließlich unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet - eMail, Telefon,
Telefax, Brief) zustande, hat der Auftraggeber das Recht,
den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform per Telefax, Brief oder eMail zu widerrufen. Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück-
zugewähren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
der Verkäufer mit Zustimmung des Auftragsgebers oder
auf dessen Veranlassung mit der Ausführung des Auftrages
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Lässt der Käufer das Fahrzeug entgegen dieser Vereinbarung
zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer
berechtigt Ersatz oder Wertminderung zu verlangen, die bis
zu 20% der Kaufsumme betragen kann.
§ 9 Vertragsrücktritt
Der Käufer und der Verkäufer oder Vermittler sind
berechtigt
bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge
von Währungsschwankungen von insgesamt über 3 %
nach Vertragsabschluss ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten auf
Erfüllung des Vertrages bestehen.
§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien
bei Vollkauf-
leuten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers oder Vermittlers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
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