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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträg-
liche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag
gilt als angenommen, wenn der Vermittler oder der Verkäufer
die Annahme der Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen bestätigt oder die Lieferung bzw. die Rechnungserstellung ausgeführt hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§ 2 Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich, soweit nicht anders vermerkt, inkl. der gültigen deutschen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%), ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine Änderung des Umsatz-
steuersatzes berechtigt - soweit gesetzlich zulässig - beide Vertragsparteien zur entsprechenden Preisanpassung. (siehe
auch § 7 )

§ 3 Zahlung
Die Zahlung hat in bar, per Überweisung (mindestens 3 Tage
vor Fahrzeugauslieferung) oder mit bankbestätigtem Scheck, bei Bereitstellung des Fahrzeuges, nach Übersendung der Rechnung
zu erfolgen. Bei einer Bankfinanzierung werden die Unterlagen
zur Auszahlung an die Bank weitergeleitet.
Andere Zahlungsvereinbarungen sind im Einzelfall schriftlich festzulegen.
Anzahlungen von Käufern mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland werden durch die Autohaus Klein GmbH nicht gefordert.

§ 4 Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer Frist von weiteren 2 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer oder Vermittler in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als 2 Monaten, kann auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstopp, Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer oder Vermittler sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer oder Vermittler hat Lieferverzögerungen seitens des Importeurs oder Hersteller gegenüber dem Besteller nicht zu vertreten und kann bei Lieferverzug auch nach Auftragsbestätigung an den Besteller vom Vertrag ohne weitere Ansprüche oder Schadenersatzforderungen vom Besteller zurücktreten.

§ 5 Abnahme
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung oder Rechnung des Fahrzeuges bei dem Verkäufer oder dem Vermittler zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren 10 Tagen im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall ab dem 6. Tag der

Bereitstellung EUR 15,00 pro Tag Standgebühren verrechnet.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig
auch innerhalb der Nachfrist die Zahlung nicht leistet. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer oder Vermittler ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstehende Schäden.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, am Firmensitz des Auslieferungshändlers.

§ 6 Garantie / Gewährleistung
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers/Garantiegebers, die je nach
Modell bzw. Fabrikat unterschiedlich sein können. Sofern sich
die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und die Garantie-
bestimmungen des Herstellers unterscheiden oder widersprechen, gelten vorrangig die jeweiligen Herstellerbestimmungen. Für den
Fall der Geltendmachung von Garantieleistungen ist der Käufer verpflichtet sich an eine, vom jeweiligen Hersteller anerkannte, Vertragswerkstatt zu wenden. Bei Lagerfahrzeugen oder Tages-
zulassungen ist der Garantiebeginn nicht gleich dem Datum der Zulassung auf den Käufer und ist bei Vertragsabschluss beim Verkäufer oder Vermittler zu erfragen.

§ 7 Sonstiges
Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers und dürfen nur mit dessen Genehmigung weiterverkauft werden, unter gleichzeitiger Abtretung des Kaufpreisanspruches. In diesem Fall ist der Eigentumsvorbehalt und die Zession dem Erwerber anzuzeigen. Der Verkauf von Neufahrzeugen an Wiederverkäufer
ist durch die Geschäftsleitung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.

§ 8 Fernabsatzgesetz §312d BGB
Kommt der Kauf oder Vermittlungsvertrag ohne persönliche Kontaktaufnahme, d.h. ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet - eMail, Telefon, Telefax, Brief) zustande, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform per Telefax, Brief oder eMail zu widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-
zugewähren. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verkäufer mit Zustimmung des Auftragsgebers oder auf dessen Veranlassung mit der Ausführung des Auftrages vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Lässt der Käufer das Fahrzeug entgegen dieser Vereinbarung zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt Ersatz oder Wertminderung zu verlangen, die bis zu 20% der Kaufsumme betragen kann.

§ 9 Vertragsrücktritt
Der Käufer und der Verkäufer oder Vermittler sind berechtigt
bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge
von Währungsschwankungen von insgesamt über 3 % nach Vertragsabschluss ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien bei Vollkauf-
leuten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers oder Vermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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